BMUV: Öffentlichkeitsbeteiligungen zu kerntechnischen Einrichtungen und UVP/SUP-Verfahren https://www.bmuv.de/themen/nukleare-sicherheit/internationales/beteiligungsverfahren-und-uvp-sup
Bei einem ausländischen Vorhaben, das dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegt, richtet sich die Zuständigkeit danach, welche Behörde für ein gleichartiges Vorhaben auf der deutschen Seite der Grenze zuständig wäre (§ 9b UVPG).
Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren zur Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks Krško in Slowenien