BMUV: Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde und Kenntnisse beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen zur technischen Anwendung und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern | Gesetze und Verordnungen https://www.bmuv.de/gesetz/richtlinie-ueber-die-im-strahlenschutz-erforderliche-fachkunde-und-kenntnisse-beim-betrieb-von-roentgeneinrichtungen-zur-technischen-anwendung-und-genehmigungsbeduerftigen-stoerstrahlern
Fachkunde und Kenntnisse beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen zur technischen Anwendung und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern sowie über Anforderungen an die Qualifikation von behördlich bestimmten Sachverständigen.
Kenntnisse im Strahlenschutz nach der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung