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BMUV: Brustkrebs-Früherkennung für Frauen künftig bis zum Alter von 75 Jahren möglich | Pressemitteilung

https://www.bmuv.de/pressemitteilung/brustkrebs-frueherkennung-fuer-frauen-kuenftig-bis-zum-alter-von-75-jahren-moeglich

Die novellierte Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung erweitert die zulässige Altersgrenze für Frauen, die an qualitätsgesicherten Untersuchungen teilnehmen dürfen. Die Altersgrenze wird von 69 auf 75 Jahre angehoben.
erlaubt, an qualitätsgesicherten Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs mit Röntgenstrahlung