BMUV: Neue Vorschriften für Einzelraumfeuerungsanlagen | Heizen mit Holz https://www.bmuv.de/heizen-mit-holz/neue-vorschriften
Die Übergangsfrist für Einzelraumfeuerungsanlagen lief Ende 2017 aus. Bei Nichteinhaltung der Grenzwerte müssen Anlagen außer Betrieb genommen werden.
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