Dein Suchergebnis zum Thema: Finnland

Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren zur geplanten Laufzeitverlängerung des AKW Loviisa in Finnland

https://www.bmuv.de/meldung/grenzueberschreitendes-uvp-verfahren-zur-geplanten-laufzeitverlaengerung-des-akw-loviisa-in-finnland

Das BMU wurde vom finnischen Umweltministerium über die Einleitung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hinsichtlich einer Laufzeitverlängerung des AKW Loviisa unterrichtet.
Start Service UVP-Verfahren zur Laufzeitverlängerung des AKW Loviisa in Finnland

BMUV: Öffentlichkeitsbeteiligungen zu kerntechnischen Einrichtungen und UVP/SUP-Verfahren

https://www.bmuv.de/themen/nukleare-sicherheit/internationales/beteiligungsverfahren-und-uvp-sup

Bei einem ausländischen Vorhaben, das dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegt, richtet sich die Zuständigkeit danach, welche Behörde für ein gleichartiges Vorhaben auf der deutschen Seite der Grenze zuständig wäre (§ 9b UVPG).
Atomkraftwerks Krško in Slowenien 24.02.2022 Umweltprüfungen UVP/SUP | 24.02.2022 UVP Finnland

BMUV: Der Arktische Rat

https://www.bmuv.de/themen/internationales/weitere-multilaterale-zusammenarbeit/die-arktis/der-arktische-rat

Die Arktis erstreckt sich über ein Gebiet von rund 20 Millionen Quadratkilometern zwischen Nordpol und 66˚33’ nördlicher Breite. Etwa die Hälfte ist Festland mit den ihm vorgelagerten Inseln, die andere Hälfte bildet der Arktische Ozean. Dieser Ozean wird von den fünf so genannten „Polarstaaten“ eingerahmt: Norwegen (mit Spitzbergen), Russische Föderation (mit Sibirien), Vereinigte Staaten von Amerika (mit Alaska), Kanada und Dänemark (mit Grönland; Färöer). Island gilt als „sub-arktischer“ Staat.
Russische Föderation, Vereinigte Staaten von Amerika) und Island auch Schweden und Finnland

BMUV: Informelles Treffen der Vertragsparteien der UN-Wasserlaufkonvention | Download

https://www.bmuv.de/download/informelles-treffen-der-vertragsparteien-der-un-wasserlaufkonvention

Das Übereinkommen über das Recht der nichtschifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe, so der offizielle Titel, wurde 1997 von der UN-Generalversammlung beschlossen. Es ist erst im August 2014 mit der 35. Ratifikation – durch Vietnam
Deutschland, Finnland und die Niederlande haben dieses Treffen organisiert, um mit