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BMUV: Rückgabe und Widerrufsrecht

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Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Rahmen des Fernabsatzes abgeschlossen werden (zum Beispiel im Internet, am Telefon, mit einem Vertreter an der Haustür oder auf einer Kaffeefahrt) haben Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel für eine bestimmte Zeit die Möglichkeit, sich wieder vom Vertrag zu lösen. Alle Informationen zum Widerrufsrecht.
Zeit die Möglichkeit, sich wieder vom Vertrag zu lösen (Widerrufsrecht, § 312g des Bürgerlichen