BMUV: Strahlenschutz in der Kosmetik: Neues Verfahren zum Nachweis der Fachkunde | Pressemitteilung https://www.bmuv.de/pressemitteilung/strahlenschutz-in-der-kosmetik-neues-verfahren-zum-nachweis-der-fachkunde
Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Änderung der NiSV beschlossen. Das neue Verfahren dient dem Schutz der Personen, an denen nichtionisierende Strahlung außerhalb der Medizin angewendet wird.
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