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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_KostRAEG.html?nn=18816

Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sind zuletzt am 1. Januar 2021 erhöht worden. Seither verzeichnen Rechtsanwaltskanzleien einen erheblichen Anstieg der Personal- und Sachkosten. Damit die Anwaltschaft ihren wichtigen Beitrag für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht auch weiterhin leisten kann, sollen die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
In der Zwischenzeit sind die marktüblichen Vergütungen

BMJ – Pressemitteilungen – Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_KostRAEG.html?nn=110490

Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sind zuletzt am 1. Januar 2021 erhöht worden. Seither verzeichnen Rechtsanwaltskanzleien einen erheblichen Anstieg der Personal- und Sachkosten. Damit die Anwaltschaft ihren wichtigen Beitrag für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht auch weiterhin leisten kann, sollen die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
In der Zwischenzeit sind die marktüblichen Vergütungen

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_KostRAEG.html

Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sind zuletzt am 1. Januar 2021 erhöht worden. Seither verzeichnen Rechtsanwaltskanzleien einen erheblichen Anstieg der Personal- und Sachkosten. Damit die Anwaltschaft ihren wichtigen Beitrag für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht auch weiterhin leisten kann, sollen die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
In der Zwischenzeit sind die marktüblichen Vergütungen

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2018_Marrakesch-Richtlinie.html?nn=18816

Das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es regelt den Zugang von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung zu urheberrechtlich geschützten Inhalten. Die bereits in § 45a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) bestehende allgemeine gesetzliche Erlaubnis zugunsten von Menschen mit Behinderungen wird durch die neuen §§ 45b bis 45d UrhG modifiziert und ergänzt.
Stellen auf Grundlage des neuen Rechts angemessen zu vergüten

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2018_Marrakesch-Richtlinie.html

Das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es regelt den Zugang von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung zu urheberrechtlich geschützten Inhalten. Die bereits in § 45a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) bestehende allgemeine gesetzliche Erlaubnis zugunsten von Menschen mit Behinderungen wird durch die neuen §§ 45b bis 45d UrhG modifiziert und ergänzt.
Stellen auf Grundlage des neuen Rechts angemessen zu vergüten