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BMJ – Gewaltenteilung – Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/gewaltenteilung/gewaltenteilung_artikel.html?nn=17180

Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip unseres Grundgesetzes und unseres Staatsaufbaus. Sie zielt darauf ab, Macht in unserem Staat aufzuteilen und bewirkt die gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Rechtsprechung.
Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder

BMJ – Menschenrechte in Deutschland – Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/gewaltenteilung/gewaltenteilung_artikel.html?nn=152220

Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip unseres Grundgesetzes und unseres Staatsaufbaus. Sie zielt darauf ab, Macht in unserem Staat aufzuteilen und bewirkt die gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Rechtsprechung.
Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder

BMJ – Unschuldig Inhaftierte – Zu Unrecht erlittene Straf- und Untersuchungshaft

https://www.bmj.de/DE/themen/rehabilitierung_resozialisierung/unschuldig_inhaftierte/unschuldig_inhaftierte_artikel.html

Nach Abschluss eines Strafverfahrens besteht für Verurteilte unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen (§ 359 Strafprozessordnung, StPO). Ziel ist es, die Rechtskraft des Urteils zu beseitigen und eine erneute Verhandlung zu erreichen.
Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder

BMJ – Unschuldig Inhaftierte – Zu Unrecht erlittene Straf- und Untersuchungshaft

https://www.bmj.de/DE/themen/rehabilitierung_resozialisierung/unschuldig_inhaftierte/unschuldig_inhaftierte_artikel.html?nn=109906

Nach Abschluss eines Strafverfahrens besteht für Verurteilte unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen (§ 359 Strafprozessordnung, StPO). Ziel ist es, die Rechtskraft des Urteils zu beseitigen und eine erneute Verhandlung zu erreichen.
Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder