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BMJ – Modernisierung des Sanktionenrechts – Modernisierung des Sanktionenrechts

https://www.bmj.de/DE/themen/rehabilitierung_resozialisierung/sanktionenrecht/sanktionenrecht_artikel.html

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Sanktionenrecht zeitgemäßer auszugestalten. Künftig sollen daher die Ersatzfreiheitsstrafe halbiert, die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zielgenauer gefasst sowie geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive besonders berücksichtigt werden.
bewegt erst die Ladung zum Haftantritt die Täterin oder

BMJ – Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung – Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

https://www.bmj.de/DE/themen/praevention_opferhilfe/praevention/genitalverstuemmelung/genitalverstuemmelung.html?nn=17940

Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen. Der Schutzbrief der Bundesregierung informiert und unterstützt potentiell Betroffene.
wenn sie im Ausland durchgeführt wird und der Täter oder

BMJ – Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung – Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

https://www.bmj.de/DE/themen/praevention_opferhilfe/praevention/genitalverstuemmelung/genitalverstuemmelung.html

Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen. Der Schutzbrief der Bundesregierung informiert und unterstützt potentiell Betroffene.
wenn sie im Ausland durchgeführt wird und der Täter oder

BMJ – Ehegattennotvertretung – Wann dürfen Ehepartnerinnen und Ehepartner Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten treffen?

https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/ehegattennotvertretung/ehegattennotvertretung_artikel.html

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt nur für nicht getrennt lebende Verheiratete. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dann von ihrer Schweigepflicht entbunden.
B. wegen Bewusstlosigkeit oder Koma selbst nicht mehr