BMJ – Modernisierung des Sanktionenrechts https://www.bmj.de/DE/themen/rehabilitierung_resozialisierung/sanktionenrecht/sanktionenrecht_node.html
Modernisierung des Sanktionenrechts
bewegt erst die Ladung zum Haftantritt die Täterin oder
Modernisierung des Sanktionenrechts
bewegt erst die Ladung zum Haftantritt die Täterin oder
Schlichtung
Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder
Kabinett beschließt Absenkung der Mindeststrafhöhe bei § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte)
häufig sind solche Fälle bei Eltern, Lehrerinnen oder
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Sanktionenrecht zeitgemäßer auszugestalten. Künftig sollen daher die Ersatzfreiheitsstrafe halbiert, die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zielgenauer gefasst sowie geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive besonders berücksichtigt werden.
bewegt erst die Ladung zum Haftantritt die Täterin oder
Pauschalreisen
Baulärm oder Ungeziefer im Hotel oder aber die Reise
Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen. Der Schutzbrief der Bundesregierung informiert und unterstützt potentiell Betroffene.
wenn sie im Ausland durchgeführt wird und der Täter oder
Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung
wenn sie im Ausland durchgeführt wird und der Täter oder
Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen. Der Schutzbrief der Bundesregierung informiert und unterstützt potentiell Betroffene.
wenn sie im Ausland durchgeführt wird und der Täter oder
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt nur für nicht getrennt lebende Verheiratete. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dann von ihrer Schweigepflicht entbunden.
B. wegen Bewusstlosigkeit oder Koma selbst nicht mehr
Ehegattennotvertretung gemäß § 1358 BGB E
B. wegen Bewusstlosigkeit oder Koma selbst nicht mehr