BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Gesetz_Kenntnis_Abstammung_heterologer_Samen.html?nn=18816
Bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung – mit einer Samenspende eines Dritten (heterologe Verwendung – gezeugten Kind zu ermöglichen, durch Nachfrage bei einer
Bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung