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BMJ – Gesetzgebung – Verordnung der Bundesregierung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Corona-Impfung_Verordnung.html?nn=18816

Zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) haben der Bund und die Länder umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen. Neben zahlreichen weiteren Maßnahmen gehören dazu insbesondere Beschränkungen privater Zusammenkünfte (Kontaktbeschränkungen) und Beschränkungen des Aufenthalts außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft (Ausgangsbeschränkungen).
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vergleichbar dar

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_FamFG_Aenderung.html?nn=18816

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
stellt ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Online-Versammlungen_Steckersolargeraete_Dienstbarkeiten.html?nn=18816

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) können Wohnungseigentümerversammlungen derzeit lediglich als Präsenzversammlungen abgehalten werden oder in hybrider Form stattfinden, also als Präsenzveranstaltung mit Online-Teilnahmemöglichkeit. Eine rein virtuelle Versammlung ohne Teilnahmemöglichkeit in Präsenz ist hingegen nur möglich, wenn die Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen soll erleichtert werden.
Steckersolargeräten in der Regel eine bauliche Veränderung dar

BMJ – Gesetzgebung – Verordnungsentwurf: Verordnung über die Erhebung eines Entgelts für die staatliche Absicherung nach dem Reisesicherungsfondsgesetz

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_RSG_Absicherungsentgelt.html?nn=18816

Das Reisesicherungsfondsgesetz vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2114; 3141) (RSG) sieht für die Insolvenzsicherung im Reiserecht einen Systemwechsel vor. Die Insolvenzsicherung soll künftig grundsätzlich über einen Reisesicherungsfonds erfolgen, der ein Fondsvermögen aus den zu entrichtenden Entgelten der bei ihm abgesicherten Reiseanbieter aufbaut, das in einem angemessenen Verhältnis zu seinen bestehenden und potenziellen Verbindlichkeiten stehen muss (Zielkapital). Die Reiseanbieter haben zudem individuelle Sicherheitsleistungen zu stellen, die im Insolvenzfall vorrangig zu verwerten sind. Bis spätestens 31. Oktober 2027 muss der Reisesicherungsfonds in der Lage sein, Insolvenzschäden von bis zu 750 Millionen Euro abzudecken.
staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Beihilferechts dar