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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2015_Bekaempfung_Menschenhandels_Schutz_Opfer.html?nn=18816

Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Achten Buches Sozialgesetzbuch, das am 15. Oktober 2016 in Kraft getreten ist, setzt die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1) um.
§§ 232a bis 233a StGB) stellen schwere Straftaten dar

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2015_Bekaempfung_Menschenhandels_Schutz_Opfer.html

Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Achten Buches Sozialgesetzbuch, das am 15. Oktober 2016 in Kraft getreten ist, setzt die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1) um.
§§ 232a bis 233a StGB) stellen schwere Straftaten dar

BMJ – Gesetzgebung – Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Telekommunikationsinfrastrukturen

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Erleichterung_Grundbucheinsicht_VO.html

Die Verordnung steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Die Verordnung trägt insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 16 bei, den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz zu gewährleisten und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufzubauen. Im Sinne des systemischen Zusammendenkens der Nachhaltigkeitsziele trägt der Entwurf gleichzeitig zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 7, das die deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie verlangt, sowie zur Erreichung von Zielvorgabe 9.1 bei, eine regionale und grenzüberschreitende Infrastruktur aufzubauen, um die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen.
Energiewende notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien dar