BMJ – Pfändungsschutzkonto – Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/pfaendungsschutzkonto/pfaendungsschutzkonto.html
Was ist ein Pfändungsschutzkonto? Und wie funktioniert es? Wenn die Pfändung eines Zahlungskontos droht oder das Zahlungskonto bereits gepfändet wurde, kann Pfändungsschutz nur über ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) erlangt werden. Die Führung eines Zahlungskontos als P-Konto kann jederzeit, also auch noch nach einer Pfändung, verlangt werden.
Mehrfacher Kontopfändungsschutz wäre missbräuchlich