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BMJ – Gesetzgebung – Diskussionsteilentwurf zur Reform des Abstammungsrechts

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_Reform_Abstammungsrecht.html?nn=18816

Das bestehende Abstammungsrecht kann die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend abbilden und wird den Interessen von Kind und Eltern nicht immer gerecht. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Abstammungsrechts soll eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts unter Beibehaltung bewährter Elemente erfolgen, um die rechtliche Stellung der betroffenen Kinder und Eltern zu verbessern und Unstimmigkeiten in den Wertungen des geltenden Rechts zu beseitigen. Ziel ist ein Abstammungsrecht, das für herkömmliche und neuere Familienkonstellationen unter Berücksichtigung der modernen Fortpflanzungsmedizin ein angemessenes Regelungsgefüge bereithält.
Hauptverhandlung Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Künstliche

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Reform des Vormundschaftsrechts

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2018_Reform_Vormundschaftsrecht.html?nn=18816

Das Vormundschaftsrecht stammt in weiten Teilen aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896. Durch zahlreiche Ergänzungen und Änderungen ist es unübersichtlich geworden und bildet die Praxis nicht zutreffend ab. Hinzu kommt, dass das 1992 eingeführte Betreuungsrecht vor allem zur Vermögenssorge auf die Regelungen für den Vormund verweist. Dies führt zur Unübersichtlichkeit des Gesetzes und birgt für den Rechtsanwender etliche Probleme. Nunmehr soll das Vormundschaftsrecht umfassend reformiert werden, um die Personensorge für Minderjährige zu stärken und die Vorschriften zur Vermögenssorge vor allem für den Betreuer zu modernisieren.
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BMJ – Gesetzgebung – Verordnung zur Änderung der Ordnungsgeld-Aktenführungsverordnung

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2017_Verordnung_Aenderung_Ordnungsgeld-Aktenfuehrungsverordnung.html?nn=18816

Der Verordnungsentwurf beruht auf § 335 Absatz 7 des Handelsgesetzbuchs. Dem Bundesamt für Justiz soll es ermöglicht werden, seine Akten in den Ordnungsgeldverfahren nach § 335 Absatz 1 bis 6 des Handelsgesetzbuchs auch über den 1. Januar 2018 hinaus weiter nach den derzeitigen elektronischen Standards zu führen. Zudem soll es dem Bundesamt für Justiz ermöglicht werden, die wenigen noch vorhandenen Papierakten in diesen Verfahren vorübergehend noch in Papierform fortzuführen.
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BMJ – Gesetzgebung – Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_Berufsrecht_anwaltl_Berufsausuebungsgesellschaften.html?nn=18816

Das Berufsrecht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften ist bislang nur lückenhaft geregelt und entspricht vielfach nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Zusammenarbeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Daher beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Berufsrecht in diesem Bereich umfassend zu modernisieren. Es sollen klare und einheitliche Regelungen für alle geschaffen und im Interesse der Rechtsuchenden die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und anderen Berufsgruppen erweitert werden. Zur Erhöhung der Transparenz sollen alle anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften in ein Verzeichnis eingetragen werden.
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_JVEG_Aenderungsgesetz.html

Die Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) für Sachverständige sowie für Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sind zuletzt am 1. August 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Der Gesetzentwurf sieht nunmehr eine erneute Anpassung vor. Die vorgeschlagenen Vergütungssätze beruhen im Wesentlichen auf den Ergebnissen einer im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durchgeführten Marktanalyse. Daneben werden verschiedene Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die dazu beitragen sollen, das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_JVEG_Aenderungsgesetz.html?nn=18816

Die Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) für Sachverständige sowie für Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sind zuletzt am 1. August 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Der Gesetzentwurf sieht nunmehr eine erneute Anpassung vor. Die vorgeschlagenen Vergütungssätze beruhen im Wesentlichen auf den Ergebnissen einer im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durchgeführten Marktanalyse. Daneben werden verschiedene Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die dazu beitragen sollen, das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Reform des Vormundschaftsrechts

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2018_Reform_Vormundschaftsrecht.html

Das Vormundschaftsrecht stammt in weiten Teilen aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896. Durch zahlreiche Ergänzungen und Änderungen ist es unübersichtlich geworden und bildet die Praxis nicht zutreffend ab. Hinzu kommt, dass das 1992 eingeführte Betreuungsrecht vor allem zur Vermögenssorge auf die Regelungen für den Vormund verweist. Dies führt zur Unübersichtlichkeit des Gesetzes und birgt für den Rechtsanwender etliche Probleme. Nunmehr soll das Vormundschaftsrecht umfassend reformiert werden, um die Personensorge für Minderjährige zu stärken und die Vorschriften zur Vermögenssorge vor allem für den Betreuer zu modernisieren.
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BMJ – Gesetzgebung – Diskussionsteilentwurf zur Reform des Abstammungsrechts

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_Reform_Abstammungsrecht.html

Das bestehende Abstammungsrecht kann die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend abbilden und wird den Interessen von Kind und Eltern nicht immer gerecht. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Abstammungsrechts soll eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts unter Beibehaltung bewährter Elemente erfolgen, um die rechtliche Stellung der betroffenen Kinder und Eltern zu verbessern und Unstimmigkeiten in den Wertungen des geltenden Rechts zu beseitigen. Ziel ist ein Abstammungsrecht, das für herkömmliche und neuere Familienkonstellationen unter Berücksichtigung der modernen Fortpflanzungsmedizin ein angemessenes Regelungsgefüge bereithält.
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BMJ – Gesetzgebung – Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2017_Sechstes_AendG_BZRG.html?nn=18816

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes (Bundestagsdrucksachen 18/4654, 18/5415) wird künftig auch in Bezug auf das Bundeszentralregister der sogenannte „Ähnlichenservice“ eingeführt. Dies hat zur Folge, dass eine Vielzahl von datenschutzrechtlich hoch sensiblen Datensätzen über Verurteilte an alle in § 41 des Bundeszentralregistergesetzes genannten unbeschränkt auskunftsberechtigten Behörden übermittelt werden, wenn ein Datensatz nicht eindeutig ermittelt werden kann. Dies ist nicht erforderlich, da der Adressatenkreis im Rahmen des „Ähnlichen-service“ nach den Intentionen des Gesetzes auf die Nachrichtendienste beschränkt werden soll.
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BMJ – Gesetzgebung – Verordnung über das Notarverzeichnis und die besonderen elektronischen Notarpostfächer

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2018_Notarverzeichnis-und-postfachverordnung-NotVPV.html?nn=18816

Die Bundesnotarkammer betreibt ein elektronisches Verzeichnis der in der Bundesrepublik Deutschland bestellten Notarinnen und Notare sowie Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwalter (Notarverzeichnis). Weiterhin hat die Bundesnotarkammer für alle in das Notarverzeichnis eingetragenen Notarinnen und Notare sowie Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwalter ein persönliches elektronisches Postfach eingerichtet (besonderes elektronisches Notarpostfach). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates die näheren Einzelheiten zu dem Notarverzeichnis sowie zu den besonderen elektronischen Notarpostfächern durch Rechtsverordnung zu regeln. Mit der vorliegenden Verordnung wird von diesen Ermächtigungen Gebrauch gemacht.
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