Dein Suchergebnis zum Thema: Gewaltenteilung

BMJ – Alle Meldungen – Verfassungsbeschwerde bald digital möglich

https://www.bmj.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2023/1110_BT_Elektronischer_Rechtsverkehr_BVerfG.html

„Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht. Jeder hat das Recht, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Dann müssen wir auch die modernsten Kommunikationsmittel für dieses Bürgergericht nutzen können“, betonte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Das BVerfG wird am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, damit Bürgerinnen und Bürger ihre Grundrechte gegenüber dem Staat künftig noch effektiver durchsetzen können.
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BMJ – Alle Meldungen – Mehr Schutz für das Bundesverfassungsgericht?

https://www.bmj.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2024/0227_Statement_BVerfG.html?nn=148026

„Wir haben im Laufe der letzten 75 Jahre erlebt, dass dieses Verfassungsorgan ein fundamentaler Bestandteil unserer Verfassungsordnung ist und eine effektive Verteidigungseinrichtung für Rechtsstaat und Grundrechte“, so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Ziel sollte demnach sein, die Erfolgsgeschichte des Bundesverfassungsgerichts fortzuschreiben, indem dessen Struktur im Grundgesetz abgesichert und das Verfassungsgericht somit besser vor politischer Einflussnahme geschützt wird.
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BMJ – Broschüren und Infomaterial – Die Europäische Erbrechtsverordnung

https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Europaeische_Erbrechtsverordnung.html?nn=110568

Seit dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-Erbrechtsverordnung bzw. EU-ErbVO)1 in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Irlands und Dänemarks. Diese Verordnung enthält Bestimmungen zu Erbfällen mit sogenannter Auslandsberührung.
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BMJ – Broschüren und Infomaterial – Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Schutzbrief_gegen_weibliche_Genitalverstuemmelung.html

Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung – auch bei einer Durchführung im Ausland – und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels. Er dient vor allem dem Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten und kann im Reisepass mitgeführt werden.
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