BMJ – Homepage – Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/_doc/Teaser_Gerichte.html?nn=17120
Die richterliche Unabhängigkeit ist ein wichtiger Baustein eines funktionierenden Rechtsstaats. Sie wird durch das Grundgesetz umfassend garantiert.
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