BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG zur Sukzessivadoption https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2014_Sukzessivadoption.html
Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Februar 2013 entschieden, dass das Verbot der Sukzessivadoption durch Lebenspartner, d.h. das Verbot der Annahme eines bereits adoptierten Kindes durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Unser Rechtsstaat Gewaltenteilung Bindung des Staates an Recht und Gesetz