BMJ – Digitalisierungsvorhaben der Länder – Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2020_Personengesellschaftsrecht.html?nn=178636
BGB ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine nicht rechtsfähige, zur Durchführung – Dauer angelegt und zu einem Zweck gegründet, der sich nur mit einer Teilnahme der Gesellschaft – Bedürfnis der Praxis, diese Rechtsform mit Rechtsfähigkeit auszustatten, so dass die Gesellschaft – , hat der Bundesgerichtshof aufgegriffen und der am Rechtsverkehr teilnehmenden Gesellschaft
Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung Digitale Wirtschaft und Gesellschaft