Dein Suchergebnis zum Thema: Freiheit

BMJ – Gewaltenteilung – Verhältnismäßigkeit als rechtsstaatliches Grundprinzip

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/verhaeltnismaessigkeit/verhaeltnismaessigkeit_artikel.html?nn=17180

Rechtsstaatliches Handeln ist an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Dieser Grundsatz begrenzt Eingriffe des Staates in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
Grundrechte, also zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit

BMJ – Internationale Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe – Internationale Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

https://www.bmj.de/DE/themen/menschenrechte/vereinte_nationen/cat/CAT_artikel.html

Der im Jahr 1987 gegründete Ausschuss gegen Folter überwacht die Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, CAT; sog. Antifolterkonvention) durch die Vertragsstaaten.
die Vertragsstaaten zur Prävention von Folter „an Orten, an denen Personen die Freiheit

BMJ – Modernisierung des Sanktionenrechts – Modernisierung des Sanktionenrechts

https://www.bmj.de/DE/themen/rehabilitierung_resozialisierung/sanktionenrecht/sanktionenrecht_artikel.html

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Sanktionenrecht zeitgemäßer auszugestalten. Künftig sollen daher die Ersatzfreiheitsstrafe halbiert, die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zielgenauer gefasst sowie geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive besonders berücksichtigt werden.
Und häufig wird auch noch nach Beginn der Haft gezahlt, um schnell wieder in Freiheit

BMJ – Feindeslisten – Strafrechtlicher Schutz vor „Feindeslisten“

https://www.bmj.de/DE/themen/praevention_opferhilfe/extremismus_terrorismus/feindeslisten/feindeslisten_artikel.html?nn=18018

Wer gesellschaftlich oder politisch aktiv ist, findet seine persönlichen Daten oftmals im Internet. Die Veröffentlichung kann strafbar sein, wenn die betroffene Person dadurch gefährdet werden kann. Gegen sogenannte Feindeslisten besteht seit 2021 ein strafrechtlicher Schutz. Einzelheiten erfahren Sie hier.
die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit