BMJ – Gewaltenteilung – Verhältnismäßigkeit als rechtsstaatliches Grundprinzip https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/verhaeltnismaessigkeit/verhaeltnismaessigkeit_artikel.html?nn=17180
Rechtsstaatliches Handeln ist an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Dieser Grundsatz begrenzt Eingriffe des Staates in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
Grundrechte, also zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit