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BMJ – Feindeslisten – Strafrechtlicher Schutz vor „Feindeslisten“

https://www.bmj.de/DE/themen/praevention_opferhilfe/extremismus_terrorismus/feindeslisten/feindeslisten_artikel.html?nn=18018

Wer gesellschaftlich oder politisch aktiv ist, findet seine persönlichen Daten oftmals im Internet. Die Veröffentlichung kann strafbar sein, wenn die betroffene Person dadurch gefährdet werden kann. Gegen sogenannte Feindeslisten besteht seit 2021 ein strafrechtlicher Schutz. Einzelheiten erfahren Sie hier.
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BMJ – Pressemitteilungen – Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_FamFG_Aenderung.html?nn=110490

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_FamFG_Aenderung.html

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_FamFG_Aenderung.html?nn=18816

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
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BMJ – Namensrecht – Modernisierung des Namensrechts

https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/namensrecht/namensrecht.html?nn=152308

Der Name einer Person zählt zum verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht. Er besteht aus Vor- und Familienname und dient dazu, eine Person im Rechtsverkehr von anderen Personen zu unterscheiden und zu identifizieren. Das geltende Namensrecht ist an vielen Stellen jedoch nicht mehr zeitgemäß. Daher hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf beschlossen, um das Namensrecht zu modernisieren.
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