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BMJ – Namensrecht – Modernisierung des Namensrechts

https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/namensrecht/namensrecht.html

Der Name einer Person zählt zum verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht. Er besteht aus Vor- und Familienname und dient dazu, eine Person im Rechtsverkehr von anderen Personen zu unterscheiden und zu identifizieren. Das geltende Namensrecht ist an vielen Stellen jedoch nicht mehr zeitgemäß. Daher hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf beschlossen, um das Namensrecht zu modernisieren.
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