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BMJ – Aufgaben des BMJ – Aufgaben des BMJ

https://www.bmj.de/DE/ministerium/aufgaben/aufgaben_bmj/aufgaben_bmj.html

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist innerhalb der Bundesregierung hauptverantwortlich („federführend“) für besonders traditionsreiche Bereiche des Rechts, die vielfach einen unmittelbaren Bezug haben zum Alltag der Menschen. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht.
Gerichtshof für Menschenrechte Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Verordnung_ueber_Insolvenzverfahren.html?nn=18816

Der Entwurf passt die Bestimmungen der Neufassung in das deutsche Verfahrensrecht ein. Er sieht insbesondere die Einführung eines neuen Artikels 102c EGInsO vor, der sich an den geltenden Bestimmungen des Artikels 102 EGInsO orientiert. Der neue Artikel 102c EGInsO berücksichtigt jedoch auch die Ergänzungen und Änderungen, die die Neufassung im Vergleich zur geltenden Fassung erfahren hat. Er enthält insbesondere Bestimmungen zu den in der Neufassung erstmals vorgesehenen Rechtsbehelfen und gerichtlichen Entscheidungen, zur örtlichen Zuständigkeit bei sogenannten Annexverfahren, zu verfahrensrechtlichen Einzelheiten der „synthetischen“ Abwicklung von Sekundärinsolvenzverfahren und zu Einzelfragen bei der Bewältigung der Insolvenz der Mitglieder von Unternehmensgruppen.
Menschenrechte in Deutschland Institutionen und Akteure des Menschenrechtsschutzes Europäischer

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Verordnung_ueber_Insolvenzverfahren.html

Der Entwurf passt die Bestimmungen der Neufassung in das deutsche Verfahrensrecht ein. Er sieht insbesondere die Einführung eines neuen Artikels 102c EGInsO vor, der sich an den geltenden Bestimmungen des Artikels 102 EGInsO orientiert. Der neue Artikel 102c EGInsO berücksichtigt jedoch auch die Ergänzungen und Änderungen, die die Neufassung im Vergleich zur geltenden Fassung erfahren hat. Er enthält insbesondere Bestimmungen zu den in der Neufassung erstmals vorgesehenen Rechtsbehelfen und gerichtlichen Entscheidungen, zur örtlichen Zuständigkeit bei sogenannten Annexverfahren, zu verfahrensrechtlichen Einzelheiten der „synthetischen“ Abwicklung von Sekundärinsolvenzverfahren und zu Einzelfragen bei der Bewältigung der Insolvenz der Mitglieder von Unternehmensgruppen.
Menschenrechte in Deutschland Institutionen und Akteure des Menschenrechtsschutzes Europäischer