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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Geldwaesche_Bekaempfung.html

Geldwäsche ist nach wie vor ein bedeutendes Problem auf nationaler, europäischer – der Integrität, Stabilität und dem Ansehen der Finanzbranche und gefährdet den europäischen – Binnenmarkt sowie die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Geldwaesche_Bekaempfung.html?nn=18816

Geldwäsche ist nach wie vor ein bedeutendes Problem auf nationaler, europäischer – der Integrität, Stabilität und dem Ansehen der Finanzbranche und gefährdet den europäischen – Binnenmarkt sowie die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Staatsanwaltschaften und der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Unabhaengigkeit_Staatsanwaltschaften.html

Der Generalbundesanwalt unterliegt der Aufsicht und Leitung der Bundesministerin oder des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz (§ 147 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes [GVG]) und die Staatsanwaltschaften in den Ländern unterliegen der Aufsicht und Leitung der Landesjustizverwaltungen (§ 147 Nummer 2 GVG). Aufgrund des damit verbundenen externen (ministeriellen) Weisungsrechts können das Bundesjustizministerium und die Landesjustizverwaltungen neben generellen Anordnungen auch solche im Einzelfall treffen. Vielfach wird daher befürchtet, dass dadurch ein „böser Anschein“ politischer Einflussnahme entstehen könne, zumal das GVG für externe Einzelweisungen weder eine Schriftform noch eine Begründungspflicht vorsieht.
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Staatsanwaltschaften und der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Unabhaengigkeit_Staatsanwaltschaften.html?nn=18816

Der Generalbundesanwalt unterliegt der Aufsicht und Leitung der Bundesministerin oder des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz (§ 147 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes [GVG]) und die Staatsanwaltschaften in den Ländern unterliegen der Aufsicht und Leitung der Landesjustizverwaltungen (§ 147 Nummer 2 GVG). Aufgrund des damit verbundenen externen (ministeriellen) Weisungsrechts können das Bundesjustizministerium und die Landesjustizverwaltungen neben generellen Anordnungen auch solche im Einzelfall treffen. Vielfach wird daher befürchtet, dass dadurch ein „böser Anschein“ politischer Einflussnahme entstehen könne, zumal das GVG für externe Einzelweisungen weder eine Schriftform noch eine Begründungspflicht vorsieht.
Gerichtshof für Menschenrechte Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts (Vertrags EPG PPI)

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_VertragsG_EPG_PPI.html?nn=18816

Damit dient es der Ergänzung des europäischen Patentpakets. – 20.6.2013, S. 1, im Folgenden: Übereinkommen) wird für Patentstreitsachen ein erstes europäisches – Zivilgericht errichtet, das in Verfahren über bestehende, nach dem Europäischen – Patentübereinkommen erteilte europäische Patente sowie über künftig mögliche europäische
Gerichtshof für Menschenrechte Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts (Vertrags EPG PPI)

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_VertragsG_EPG_PPI.html

Damit dient es der Ergänzung des europäischen Patentpakets. – 20.6.2013, S. 1, im Folgenden: Übereinkommen) wird für Patentstreitsachen ein erstes europäisches – Zivilgericht errichtet, das in Verfahren über bestehende, nach dem Europäischen – Patentübereinkommen erteilte europäische Patente sowie über künftig mögliche europäische
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