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BMJ – Gesetzgebung – Drittes Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2020_Drittes_Gesetz_Harmonisierung_Haftungsrechts_Luftverkehr.html

Am 28. Dezember 2019 sind die angepassten Haftungshöchstbeträge des Übereinkommens vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) zur Passagier- und Güterschadenshaftung völker- und unionsrechtlich rechtlich wirksam geworden. Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr beabsichtigt die Passagierschadenshaftung nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den noch dem nationalen Recht unterliegenden Bereich an diese neuen völker- und unionsrechtlichen Standards anzugleichen. Bei dieser Gelegenheit soll die Gebührenstruktur der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz angepasst werden.
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BMJ – Homepage – FAQ zum Diskussionsentwurf zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinien (EU) 789/2019 („Online-SatCab-Richtlinie“) und (EU) 790/2019 („DSM-Richtlinie“)

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/DiskE/DiskE_II_Anpassung_Urheberrecht_digitaler_Binnenmarkt_FAQ.html?nn=17120

FAQ zum Diskussionsentwurf zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinien (EU) 789/2019 („Online-SatCab-Richtlinie“) und (EU) 790/2019 („DSM-Richtlinie“)
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BMJ – Gesetzgebung – Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_Berufsrecht_anwaltl_Berufsausuebungsgesellschaften.html

Das Berufsrecht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften ist bislang nur lückenhaft geregelt und entspricht vielfach nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Zusammenarbeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Daher beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Berufsrecht in diesem Bereich umfassend zu modernisieren. Es sollen klare und einheitliche Regelungen für alle geschaffen und im Interesse der Rechtsuchenden die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und anderen Berufsgruppen erweitert werden. Zur Erhöhung der Transparenz sollen alle anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften in ein Verzeichnis eingetragen werden.
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BMJ – Homepage – Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts – Versendungsschreiben an die am Urheberrecht interessierten Kreise und Verbände

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/DiskE/DiskE_II_Anpassung_Urheberrecht_digitaler_Binnenmarkt_Versendungsschreiben.html?nn=17120

Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts – Versendungsschreiben an die am Urheberrecht interessierten Kreise und Verbände
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BMJ – Gesetzgebung – Urheberrechtsgesetz

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2014_Urherberrechtsgesetz.html

§ 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist nach der letzten Verlängerung seiner Gültigkeitsdauer nur noch bis einschließlich 31.12.2014 anzuwenden. Bereits bei seiner Einführung im Jahre 2003 war die Geltung von § 52a UrhG befristet worden; diese Befristung wurde mehrfach verlängert. Daher muss der deutsche Gesetzgeber nun endgültig über seine Weitergeltung entscheiden.
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BMJ – Gesetzgebung – Verordnung zur Anpassung der Mindestversicherungssummen des Pflichtversicherungsgesetzes

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Anpassung_Mindestversicherungssummen_Pflichtversicherungsgesetz.html?nn=18816

Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden ist nach Änderung der europarechtlichen Vorgaben (Mitteilung der Europäischen Kommission, Amtsblatt der Europäischen Union C 210/1 vom 11. Juni 2016) zu niedrig; sie ist anzupassen. Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden ist durch Änderung der Anlage zu § 4 des Pflichtversicherungsgesetzes anzuheben.
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Stärkung des Rechts auf Vertretung durch einen Verteidiger in der Berufungsverhandlung

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2014_Staerkung_Vertretungsrecht_Verteidiger_in_Berufungshauptverhandlung.html?nn=18816

Nach § 329 Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist eine Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache zu verwerfen, wenn der Angeklagte zu Beginn der Berufungshauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung nicht erscheint. Derzeit gilt dies auch dann, wenn für ihn ein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht erschienen ist, jedoch keiner der wenigen Ausnahmefälle vorliegt, in denen die Strafprozessordnung eine Vertretung des Angeklagten im Hauptverhandlungstermin zulässt.
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2015_Rechtsstellung_Aufgaben_DIMR.html

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. wurde aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000 (Bundestagsdrucksache 14/4801) am 8. März 2001 gegründet. Es basiert auf den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1993 (Anlage der Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1993, U.N.Doc. A/RES/48/134), die den Staaten die Errichtung einer Nationalen Menschenrechtsorganisation empfehlen. Danach sollen diese ein möglichst breites, in einem Dokument mit Verfassungs- oder Gesetzesrang klar festgelegtes Mandat, in dem ihre Zusammensetzung und ihr Zuständigkeitsbereich im Einzelnen beschrieben sind, erhalten.
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