Der Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode sieht u. a. vor: „Wir verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen“ (Rn. 923–925). Es ist unbestreitbar, dass die deutschen Genossenschaften mit ihren insgesamt 23,5 Millionen Mitgliedern einen wesentlichen Beitrag für das Gemeinwohl leisten. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften zu verbessern, soll insbesondere der fortschreitenden Digitalisierung im wirtschaftlichen und privaten Rechtsverkehr Rechnung getragen werden. Es soll künftig möglich sein, eine Genossenschaft völlig digital zu gründen.
Zur Beschleunigung der Gründung einer Genossenschaft