BMJ – Homepage – Verhältnismäßigkeit als rechtsstaatliches Grundprinzip https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/_doc/Teaser_Verhaeltnismaessigkeit.html?nn=17120
Rechtsstaatliches Handeln ist an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Dieser Grundsatz begrenzt Eingriffe des Staates in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
Schwerpunkte Bürokratie abbauen Digitalisierung beschleunigen