Dein Suchergebnis zum Thema: Aufklärung

BMJ – Patientenrechte – Patientenrechte

https://www.bmj.de/DE/themen/patientenrechte/Patientenrechte.html?nn=17670

Vertragsbeziehungen spielen in unserem täglichen Leben eine wichtige Rolle. Ob Sie Lebensmittel einkaufen, Handwerksleistungen bestellen oder sich im Friseurgeschäft die Haare schneiden lassen: In einem Vertrag einigen sich zwei Parteien, eine bestimmte Leistung sowie Gegenleistung zu erbringen. Auch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt schließen Sie einen Vertrag ab – den sogenannten Behandlungsvertrag. Der Vertrag kommt zumeist allein durch Ihr Verhalten zustande, wenn Sie eine Arztpraxis betreten und sich dort behandeln lassen. Hierzu müssen Sie in der Regel nichts unterzeichnen.
Denn nur eine sorgfältige und umfassende Aufklärung

BMJ – Rechtsextremismus und Rassismus – Rechtsextremismus und Rassismus

https://www.bmj.de/DE/themen/praevention_opferhilfe/extremismus_terrorismus/rechtsextremismus/rechtsextremismus_artikel.html

Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gehören zu den größten Bedrohungen unserer Demokratie. Ihre Bekämpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns gemeinsam stellen müssen.
Seitenverzeichnis Aufklärung und Prävention

BMJ – Rechtsextremismus und Rassismus – Rechtsextremismus und Rassismus

https://www.bmj.de/DE/themen/praevention_opferhilfe/extremismus_terrorismus/rechtsextremismus/rechtsextremismus_artikel.html?nn=17976

Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gehören zu den größten Bedrohungen unserer Demokratie. Ihre Bekämpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns gemeinsam stellen müssen.
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BMJ – Patientenrechte – Patientenrechte

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Vertragsbeziehungen spielen in unserem täglichen Leben eine wichtige Rolle. Ob Sie Lebensmittel einkaufen, Handwerksleistungen bestellen oder sich im Friseurgeschäft die Haare schneiden lassen: In einem Vertrag einigen sich zwei Parteien, eine bestimmte Leistung sowie Gegenleistung zu erbringen. Auch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt schließen Sie einen Vertrag ab – den sogenannten Behandlungsvertrag. Der Vertrag kommt zumeist allein durch Ihr Verhalten zustande, wenn Sie eine Arztpraxis betreten und sich dort behandeln lassen. Hierzu müssen Sie in der Regel nichts unterzeichnen.
Denn nur eine sorgfältige und umfassende Aufklärung