BMJ – Schwangerschaftsabbruch – Welche strafrechtlichen Regelungen gibt es zum Schwangerschaftsabbruch? https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/kinder/schwangerschaftsabbruch/abbruch_artikel.html?nn=109804
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz des ungeborenen Lebens. Diesem Schutz dienen der § 218 und folgende des Strafgesetzbuches (StGB), nach denen der Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz für alle Beteiligten eine Straftat darstellt. Wenn jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen, ist der Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich oder gerechtfertigt. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.
Beratungsstellen oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung