Dein Suchergebnis zum Thema: Aufklärung

BMJ – Pressemitteilungen – Neues Instrument zur Strafverfolgung: Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Gesetzentwurf zum Quick-Freeze-Verfahren

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/1024_Einfuehrung_Sicherungsanordnung_Verkehrsdaten.html

Strafverfolgungsbehörden sollen ein neues Ermittlungsinstrument erhalten: das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Ermittlerinnen und Ermittler sollen damit anlassbezogen auf bestimmte telekommunikationsbezogene Daten zugreifen können. Konkret geht es dabei um sogenannte Verkehrsdaten, also zum Beispiel um Telefonnummern und IP-Adressen. Die Strafverfolgungsbehörden sollen solche Daten künftig in einem frühen Ermittlungsstadium sichern („einfrieren“) lassen können, um sie später für die Strafverfolgung nutzen zu können. Dazu sollen sie bei Gericht den Erlass einer Sicherungsanordnung gegen einen Telekommunikationsanbieter beantragen können. Eine entsprechende Anordnung soll den Verdacht voraussetzen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen wurde. Voraussetzung soll außerdem sein, dass die „einzufrierenden“ Daten in einem Zusammenhang mit der möglichen Straftat stehen. Die Einführung dieses neuen Ermittlungsinstruments sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat.
Verkehrsdaten können bei der Aufklärung von Straftaten in bestimmten Fällen hilfreich

BMJ – Opferschutz im Strafverfahren – Psychosoziale Prozessbegleitung

https://www.bmj.de/DE/themen/praevention_opferhilfe/opferschutz_strafverfahren/psychosoziale_prozessbegleitung/psychosoziale_prozessbegleitung.html?nn=17910

Seit dem 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung.
Aufgabe der Prozessbegleitung ist nicht die Aufklärung des Tatgeschehens.

BMJ – Werbeverbot – Welche strafrechtlichen Regelungen gibt es zum Schwanger­schaftsabbruch?

https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/kinder/schwangerschaftsabbruch/abbruch_artikel.html?nn=109810

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz des ungeborenen Lebens. Diesem Schutz dienen der § 218 und folgende des Strafgesetzbuches (StGB), nach denen der Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz für alle Beteiligten eine Straftat darstellt. Wenn jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen, ist der Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich oder gerechtfertigt. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.
Ärztinnen und Ärzten, von Beratungsstellen oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

BMJ – Schwangerschaftsabbruch – Welche strafrechtlichen Regelungen gibt es zum Schwanger­schaftsabbruch?

https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/kinder/schwangerschaftsabbruch/abbruch_artikel.html

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz des ungeborenen Lebens. Diesem Schutz dienen der § 218 und folgende des Strafgesetzbuches (StGB), nach denen der Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz für alle Beteiligten eine Straftat darstellt. Wenn jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen, ist der Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich oder gerechtfertigt. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.
Ärztinnen und Ärzten, von Beratungsstellen oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

BMJ – Schwangerschaftsabbruch – Welche strafrechtlichen Regelungen gibt es zum Schwanger­schaftsabbruch?

https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/kinder/schwangerschaftsabbruch/abbruch_artikel.html?nn=109804

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz des ungeborenen Lebens. Diesem Schutz dienen der § 218 und folgende des Strafgesetzbuches (StGB), nach denen der Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz für alle Beteiligten eine Straftat darstellt. Wenn jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen, ist der Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich oder gerechtfertigt. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.
Ärztinnen und Ärzten, von Beratungsstellen oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung