BMJ – Krieg in der Ukraine – Völkerstrafrecht im Überblick https://www.bmj.de/DE/themen/voelkerstrafrecht/ukrainekrieg/_doc/Voelkerstrafrecht_Teaser.html?nn=152404
Krieg findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täterinnen und Täter von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Deutschland nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs vor über 20 Jahren wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters.
Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, bei der Aufklärung