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BMJ – Krieg in der Ukraine – Völkerstrafrecht im Überblick

https://www.bmj.de/DE/themen/voelkerstrafrecht/ukrainekrieg/_doc/Voelkerstrafrecht_Teaser.html?nn=152404

Krieg findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täterinnen und Täter von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Deutschland nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs vor über 20 Jahren wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters.
Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, bei der Aufklärung

BMJ – Alle Meldungen – Neues Instrument für eine rechtssichere und grundrechtsschonende Strafverfolgung

https://www.bmj.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2024/1024_Quick_Freeze_Verfahren.html?nn=148026

Im Kampf gegen das Verbrechen sind Staatsanwaltschaft und Polizei auf gute Instrumente angewiesen. Mit dem Quick-Freeze-Verfahren sollen Strafverfolgungsbehörden dafür ein neues Ermittlungsinstrument erhalten. „Das Quick-Freeze-Verfahren verbindet drei große Vorzüge: Es ist effektiv, es ist rechtssicher, es achtet die Grundrechte“, betont Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Zur Einführung des neuen Ermittlungsinstruments hat das Bundesministerium der Justiz heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht.
2024 Quelle: BMJ Verkehrsdaten können bei der Aufklärung

BMJ – Pressemitteilungen – Neues Instrument zur Strafverfolgung: Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Gesetzentwurf zum Quick-Freeze-Verfahren

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/1024_Einfuehrung_Sicherungsanordnung_Verkehrsdaten.html?nn=110490

Strafverfolgungsbehörden sollen ein neues Ermittlungsinstrument erhalten: das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Ermittlerinnen und Ermittler sollen damit anlassbezogen auf bestimmte telekommunikationsbezogene Daten zugreifen können. Konkret geht es dabei um sogenannte Verkehrsdaten, also zum Beispiel um Telefonnummern und IP-Adressen. Die Strafverfolgungsbehörden sollen solche Daten künftig in einem frühen Ermittlungsstadium sichern („einfrieren“) lassen können, um sie später für die Strafverfolgung nutzen zu können. Dazu sollen sie bei Gericht den Erlass einer Sicherungsanordnung gegen einen Telekommunikationsanbieter beantragen können. Eine entsprechende Anordnung soll den Verdacht voraussetzen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen wurde. Voraussetzung soll außerdem sein, dass die „einzufrierenden“ Daten in einem Zusammenhang mit der möglichen Straftat stehen. Die Einführung dieses neuen Ermittlungsinstruments sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat.
Verkehrsdaten können bei der Aufklärung von Straftaten

BMJ – Alle Meldungen – FAQ zur Vorratsdatenspeicherung und „Quick-Freeze-Verfahren“

https://www.bmj.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/0920_Vorratsdatenspeicherung_FAQ.html?nn=148026

Der Europäische Gerichtshof hält die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig – und für einen Verstoß gegen die Grundrechte. „Deshalb werden wir sie nun endgültig aus dem Gesetz streichen“, so Bundesjustizminister Marco Buschmann. Stattdessen wird das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“ eingeführt. Fragen und Antworten zum Thema:
Vorratsdatenspeicherung und „Quick-Freeze-Verfahren“: Bei der Aufklärung

BMJ – Alle Meldungen – FAQ zur Vorratsdatenspeicherung und „Quick-Freeze-Verfahren“

https://www.bmj.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/0920_Vorratsdatenspeicherung_FAQ.html

Der Europäische Gerichtshof hält die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig – und für einen Verstoß gegen die Grundrechte. „Deshalb werden wir sie nun endgültig aus dem Gesetz streichen“, so Bundesjustizminister Marco Buschmann. Stattdessen wird das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“ eingeführt. Fragen und Antworten zum Thema:
Vorratsdatenspeicherung und „Quick-Freeze-Verfahren“: Bei der Aufklärung