Der Entwurf dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (ABl. L 283 vom 31.10.2017, S. 1 – EUStA-Verordnung). Die EUStA-Verordnung ist in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar anzuwenden. Um die Verpflichtungen aus der EUStA-Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, bedarf es aber zusätzlich einiger Durchführungsbestimmungen, die mit dem Referentenentwurf vorgelegt werden. Der Entwurf sieht neben einem neuen Stammgesetz (Europäische Staatsanwaltschaft Gesetz – EUStAG) einzelne Ergänzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung vor.
Die Gesetzgebung Die Arbeit der Ausschüsse und