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BMFSFJ – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

Das SBGG wird es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Das Gesetz tritt in seiner Gesamtheit am 1. November 2024 in Kraft. Nachfolgend sollen die wichtigsten Fragen zum SBGG beantwortet werden.
In der Rechtsprechung wurden für die Vornamenswahl bei Geburt eines Kindes fünf Vornamen