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BMEL – Pflanzenschutz – Kirschessigfliege: Herkunft und Bedeutung

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/kirschessigfliege.html?nn=2066

Die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) stammt aus Asien. Sie kam vermutlich mit befallenen Früchten nach Süd-Europa, wo sie im Jahr 2008 erstmals entdeckt wurde. Im Gegensatz zu den heimischen Fruchtfliegen (Drosophila-Arten) befällt die Kirschessigfliege gesunde Früchte weichfleischiger Obstarten kurz vor der Ernte.
Seit ihrem ersten Nachweis im Jahr 2011 in Süddeutschland

BMEL – Kinder, Kita und Schule – Nationales Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/kita-und-schule/nqz.html?nn=3944

Gutes Schul- und Kitaessen soll schmecken und gleichzeitig zu einer gesunden Entwicklung der Kinder beitragen. Studien haben gezeigt, dass es mal an dem einen, mal an dem anderen mangelt und manchmal auch an beidem. Das Nationales Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) hat das Ziel, dass Kinder und Jugendliche in allen Kitas und Schulen in Deutschland gut und gerne essen.
Anke Oepping, Leiterin des NQZ © BLE seit 2016

BMEL – Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ – Ruppichteroth: Ein Weihnachtsmarkt setzt Maßstäbe

https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/ehrenamt/wettbewerb-unser-dorf-hat-zukunft/2016/dorfwettbewerb2016-ruppichteroth.html

Adventsmärkte gibt es viele, doch in Ruppichteroth stellen ehrenamtlich Engagierte jedes Jahr etwas Besonderes auf die Beine: Bei der „Döörper Weihnacht“, wie die etwa 10.000 Einwohner der nordrhein-westfälischen Gemeinde ihren Markt nennen, tauchen sie den historischen Ortskern mit seinen vielen Fachwerkhäusern in eine stimmungsvolle Atmosphäre.
© Seit Jahren gehört der Besuch des Weihnachtsmarkts

BMEL – Neues EU-Tiergesundheitsrecht – Liste seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/neues-eu-tiergesundheitsrecht/liste-seuchenfreier-mitgliedstaaten-zonen.html

Nach Artikel 38 der Verordnung (EU) 2016/429 erstellt jeder Mitgliedstaat eine aktuelle Liste seiner Gebiete oder Zonen mit dem Status „seuchenfrei“ gemäß Artikel 36 Absätze 1 und 3 und seiner Kompartimente mit dem Status „seuchenfrei“ gemäß Artikel 37 Absätze 1 und 2 der genannten Verordnung.
Es zeigt damit die wesentlichen Entwicklungen seit