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BMEL – Staatliche Beihilfen – Staatliche Beihilfen

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/staatliche-beihilfen/staatliche-beihilfen-agrar-fischerei-forst.html?nn=2530

Staatliche Beihilfen in der EU sind Finanzmittel eines Mitgliedstaates, die auf ein Unternehmen übertragen werden, beispielsweise direkte finanzielle Zuwendungen, Schuldenerlasse, verbilligte Darlehen und auch Bürgschaften, Steuervergünstigungen oder die Bereitstellung von Grundstücken, Waren und Dienstleistungen zu Sonderkonditionen.
Beihilfen nach den Gruppenfreistellungsverordnungen seit

BMEL – Internationale Beziehungen – Ministerin Klöckner nahm an deutsch-polnischen Regierungskonsultationen teil

https://www.bmel.de/DE/themen/internationales/internationale-beziehungen/bundesministerin-polen-regierungskonsultationen.html

Bundesministerin Julia Klöckner hat an den 15. deutsch-polnischen Regierungskonsultationen teilgenommen. Sie zählte zur deutschen Kabinettsdelegation unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Im Rahmen dieses Besuchs führte die Bundesministerin am 2. November auch ein bilaterales Gespräch mit dem polnischen Landwirtschaftsminister Jan Krzysztof Ardanowski.
Die GAP sei das Rückgrat der Europäischen Union und seit

BMEL – Tierarzneimittel – Treffen der G7-Gesundheitsminister: Gemeinsam gegen Antibiotika-Resistenzen

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierarzneimittel/g7-gesundheitsministerkonferenz.html

Am 8. und 9. Oktober 2015 trafen sich die Gesundheitsminister der sieben führenden Industriestaaten – USA, Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Kanada und Deutschland – in Berlin und berieten unter anderem über das Thema „Antibiotikaresistenz“.
Kerngedanke des seit April 2014 anzuwendenden Systems

BMEL – Staatliche Beihilfen – Staatliche Beihilfen

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/staatliche-beihilfen/staatliche-beihilfen-agrar-fischerei-forst.html

Staatliche Beihilfen in der EU sind Finanzmittel eines Mitgliedstaates, die auf ein Unternehmen übertragen werden, beispielsweise direkte finanzielle Zuwendungen, Schuldenerlasse, verbilligte Darlehen und auch Bürgschaften, Steuervergünstigungen oder die Bereitstellung von Grundstücken, Waren und Dienstleistungen zu Sonderkonditionen.
Beihilfen nach den Gruppenfreistellungsverordnungen seit