Leitlinien sind keine Rechtsnormen und damit nicht rechtsverbindlich. Auch kommt ihnen nicht der Charakter von Verwaltungsrichtlinien zu. Sie sind Orientierungs- und Auslegungshilfe bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften und nicht Rechtsgrundlage. Sie schränken auch nicht die Zulässigkeit dessen ein, was nach nationalem oder Gemeinschaftsrecht erlaubt ist. Leitlinien der Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Pferdehaltung (Stand 9. Juni 2009)
effektivste Möglichkeit ist, um Rehkitze zu orten und zu retten