Die Patentgesetze in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten setzen die Vorgaben des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sowie der EU-Biopatentrichtlinie (RL 98/44/EG) um. Grundsätzlich sind Erfindungen, die sich auf biologisches Material oder genetische Ressourcen beziehen, patentierbar. Allerdings sind Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen sowie auf „im Wesentlichen biologische Verfahren“ zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ausgeschlossen.
Vertreter der relevanten europäischen Institutionen, der Wissenschaft