Zum Schutz des Europäischen Aals hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) – in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen des internationalen Rats für Meeresforschung ICES und des Thünen-Instituts eine Schonzeit für 2024/2025 festgelegt: Vom 1. September 2024 bis 28. Februar 2025 gilt ein umfassendes Aalfangverbot in den deutschen Nordseegewässern und angrenzenden Brackgewässern. Für die Ostsee gilt eine EU-weit einheitliche Schonzeit vom 15. September 2024 bis 15. März 2025.
im Atlantik, der Sargassosee östlich von Florida, machen