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BMEL – Spezielle Lebensmittel – Lebensmittel für spezielle Gruppen

https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/spezielle-lebensmittel/lebensmittel-spezielle-gruppen.html?nn=5154

Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder oder Lebensmittel für das Diätmanagement von Menschen mit Erkrankungen sind Beispiele für Lebensmittel für spezielle Gruppen. Sie unterliegen gesonderten Bestimmungen.
veröffentlichten Berichten legte die Europäische Kommission dar

BMEL – Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – Programmbegleitung und Evaluierung für den GAP-Strategieplan 2023-2027

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-evaluierung.html

Die nationale Umsetzung des GAP-Strategieplans ist von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage EU-rechtlicher Vorgaben zu begleiten und zu evaluieren. Der EU-Rahmen für Monitoring und Evaluierung wird bestimmt durch die Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategieplan-Verordnung, GAP-SP-Verordnung), durch das entsprechende Durchführungsrecht und die Vorgaben der Europäischen Kommission in den Leitlinien zu Monitoring und Evaluierung.
vorzulegenden Leistungsberichten legen die Mitgliedstaaten dar

BMEL – Wald in Deutschland – Gesündere Waldböden: Bodenzustandserhebung

https://www.bmel.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/bodenzustandserhebung.html

Der Zustand der Waldböden in Deutschland hat sich leicht verbessert – das zeigte die zweite Bodenzustandserhebung (BZE) im Vergleich zu den Ergebnissen der ersten Bodenzustandserhebung vor fast 30 Jahren. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung der Waldbesitzerinnen, Waldbesitzer, Försterinnen und Förster wirkt. Die zweite BZE belegt den Erfolg der deutschen Forst- und Umweltpolitik. Die dritte BZE ist im März 2022 gestartet.
wichtiges Refugium für viele Tier- und Pflanzenarten dar

BMEL – Wälder weltweit – EU-weit einheitliche Regelung für entwaldungsfreie Lieferketten

https://www.bmel.de/DE/themen/wald/waelder-weltweit/entwaldungsfreie-Lieferketten-eu-vo.html

Mit einem innovativen, weltweit einmaligen Ansatz verbindlicher, unternehmerischer Sorgfaltspflichten soll mit der neuen EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte das Ziel entwaldungsfreier Lieferketten sichergestellt werden. Um eine effiziente, praktikable und bürokratiearme Anwendung sicherzustellen, setzt sich das BMEL in Brüssel weiterhin für eine Verschiebung des Anwendungsstarts ein.
wichtigsten ökologischen Herausforderungen unserer Zeit dar