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BMEL – Pressemitteilungen – Özdemir fordert Tempo bei EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/041-entwaldungsfreie-produkte.html?nn=1566

In einer deutschen Initiative, die der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir zusammen mit Bundesumweltministerin Steffi Lemke angestoßen hat, appellieren mehrere Mitgliedstaaten in einem gemeinsamen Ministerschreiben an den EU-Umweltkommissar Sinkevičius, die notwendigen Grundlagen für eine effiziente Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte zu schaffen. In dem am Sonntag, 28.4. übermittelten Schreiben wird die EU-Kommission aufgefordert, angemessene Maßnahmen vorzulegen, die eine verantwortungsvolle und nahtlose Anwendung der Verordnung sicherstellen.
Bulgarien, Estland, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Slowenien

BMEL – Pressemitteilungen – Özdemir fordert Tempo bei EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/041-entwaldungsfreie-produkte.html

In einer deutschen Initiative, die der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir zusammen mit Bundesumweltministerin Steffi Lemke angestoßen hat, appellieren mehrere Mitgliedstaaten in einem gemeinsamen Ministerschreiben an den EU-Umweltkommissar Sinkevičius, die notwendigen Grundlagen für eine effiziente Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte zu schaffen. In dem am Sonntag, 28.4. übermittelten Schreiben wird die EU-Kommission aufgefordert, angemessene Maßnahmen vorzulegen, die eine verantwortungsvolle und nahtlose Anwendung der Verordnung sicherstellen.
Bulgarien, Estland, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Slowenien

BMEL – Pflanzenschutz – Zulassungsverfahren – Schutz von Gesundheit und Umwelt

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/zulassung.html

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ein zweistufiges Verfahren. Die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden von der EU-Kommission genehmigt. Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen werden national zugelassen. Die Zulassungsstelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien