BMEL – Neues EU-Tiergesundheitsrecht – Liste seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/neues-eu-tiergesundheitsrecht/liste-seuchenfreier-mitgliedstaaten-zonen.html
Nach Artikel 38 der Verordnung (EU) 2016/429 erstellt jeder Mitgliedstaat eine aktuelle Liste seiner Gebiete oder Zonen mit dem Status „seuchenfrei“ gemäß Artikel 36 Absätze 1 und 3 und seiner Kompartimente mit dem Status „seuchenfrei“ gemäß Artikel 37 Absätze 1 und 2 der genannten Verordnung.
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