BMEL – Bürokratieabbau – Bürokratieabbau https://www.bmel.de/DE/themen/buerokratieabbau/buerokratieabbau.html?nn=114176
Sie bremst die Betriebe und die rasche Anpassung an
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Für die Zulassung von Düngemitteln ist kein formales „Antragsverfahren“ vorgesehen. Hersteller oder Inverkehrbringer von „neuen“ Düngemitteln können Anfragen zur Änderung/Ergänzung düngemittelrechtlicher Vorschriften an das BMEL richten, um neue Produkte als Düngemittel, Bodenhilfsstoff, Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel in den Verkehr bringen zu dürfen.
Sie bremst die Betriebe und die rasche Anpassung an
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit seinen Standorten in Bonn und Berlin besteht aus 8 Abteilungen mit insgesamt 16 Unterabteilungen. Mit welchen Themen sich welche Abteilungen befassen und welche Referate es gibt, das erfahren Sie hier auf einen Blick im Organigramm des Ministeriums.
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Für die Zulassung von Düngemitteln ist kein formales „Antragsverfahren“ vorgesehen. Hersteller oder Inverkehrbringer von „neuen“ Düngemitteln können Anfragen zur Änderung/Ergänzung düngemittelrechtlicher Vorschriften an das BMEL richten, um neue Produkte als Düngemittel, Bodenhilfsstoff, Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel in den Verkehr bringen zu dürfen.
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