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BMEL – Pflanzenschutz – Zulassungsverfahren – Schutz von Gesundheit und Umwelt

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/zulassung.html

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ein zweistufiges Verfahren. Die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden von der EU-Kommission genehmigt. Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen werden national zugelassen. Die Zulassungsstelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Zone wie Belgien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich

BMEL – Pflanzenschutz – Zulassungsverfahren – Schutz von Gesundheit und Umwelt

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/zulassung.html?nn=2066

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ein zweistufiges Verfahren. Die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden von der EU-Kommission genehmigt. Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen werden national zugelassen. Die Zulassungsstelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Zone wie Belgien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich