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Klaus Greier neuer Bezirksvorsitzender im Sportbezirk Unterfranken – BLSV

https://www.blsv.de/bezirk-news/klaus-greier-neuer-bezirksvorsitzender-im-sportbezirk-unterfranken/

Auf dem Bezirks­tag am 04-03-2023 in Veits­höch­heim über­nimmt Klaus Greier die Nach­folge von Günther Jackl als Bezirks­vor­sit­zen­der, der nach 10 jähri­ger Amts­zeit nicht mehr zur Wahl stand. Auf dem Bezirks­tag am 04-03-2023 in Veits­höch­heim über­nimmt Klaus Greier die Nach­folge von Günther Jackl als Bezirks­vor­sit­zen­der, der nach 10 jähri­ger Amts­zeit nicht mehr zur Wahl stand. Nach der Begrü­ßung […]
Staats­se­kre­tär Sandro Kirch­ner, Staats­mi­nis­te­rin

Ukraine: Spendenaufruf des bayerischen Sports

https://www.blsv.de/pressemitteilung/ukraine-spendenaufruf-des-bayerischen-sports/

Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) und seine Bayerische Sportjugend (BSJ) rufen ihre Vereine und Fachverbände auf, für die Menschen in der Ukraine zu spenden und empfehlen, sich an der gemeinsamen Spendenaktion von „Bündnis Entwicklung Hilft“ und „Aktion Deutschland Hilft“ oder bei „Save the Children e. V.“ zu beteiligen (siehe Spendenkonten).
Ukraine Im ersten Schritt ist es vor allem nötig, die huma­ni­täre

Kinder sportlich fit machen: Sportbegegnung in Kindertagesstätten – BLSV

https://www.blsv.de/pressemitteilung/kinder-sportlich-fit-machen-sportbegegnung-in-kindertagesstaetten/

Staatsminister Holetschek, MdL, gemeinsam mit dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) und der Bayerischen Sport-jugend im BLSV e.V. (BSJ) vor Ort im Katholischen Kindergarten und Hort St. Ulrich in München-Laim. Der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek, MdL, ist am heutigen Mittwoch, den 11. Januar 2023 zum Thema der „Bewegungsförderung im Vorschulalter“ in den direkten Austausch mit Kindern, Erziehern und Sportvereinsvertretern eingestiegen.
Kindern essen­zi­ell, insbe­son­dere bereits im Elemen­tar­be­reich

Unwetterschäden an Sportanlagen – BLSV

https://www.blsv.de/news/unwetterschaeden-an-sportanlagen-2/

Für unvor­her­ge­se­hene Schä­den, die durch einen Kata­stro­phen­fall, wie z.B. Hochwasser/​​Überschwemmung, Brand oder Sturm, hervor­ge­ru­fen wurden, gilt sowohl im Klein- wie auch im Regel­an­trags­ver­fah­ren ein erhöh­ter Förder­satz von bis zu 50% Zuschuss auf die förder­fä­hi­gen Kosten (vgl. 5.3.5.3.3 Sport­FöR). Darüber hinaus gelten die glei­chen Förder­vor­aus­set­zun­gen wie bei der Regel­för­de­rung, die in den Sport­för­der­richt­li­nien gere­gelt sind. Versi­che­rungs­leis­tun­gen […]
­­si­che­run­­gen, wie bspw. die Gebäude‑, Inven­­tar