Für unvorhergesehene Schäden, die durch einen Katastrophenfall, wie z.B. Hochwasser/Überschwemmung, Brand oder Sturm, hervorgerufen wurden, gilt sowohl im Klein- wie auch im Regelantragsverfahren ein erhöhter Fördersatz von bis zu 50% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten (vgl. 5.3.5.3.3 SportFöR). Darüber hinaus gelten die gleichen Fördervoraussetzungen wie bei der Regelförderung, die in den Sportförderrichtlinien geregelt sind. Versicherungsleistungen […]
Vorentscheidung über die Förderfähigkeit der Maßnahmen dar