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Bundeskonzepte | BFN

https://www.bfn.de/bundeskonzepte

Bundeskonzepte wie das Bundeskonzept Grüne Infrastruktur oder das Bundesprogramm Wiedervernetzung dienen in erster Linie der naturschutzfachlichen Qualifizierung von Plänen der Raumordnung oder anderer Fachplanungen des Bundes, wie zum Beispiel der Verkehrswegeplanung. Hiervon profitieren aber auch Planungen auf Landes-, Regional- und Kommunalebene. Das wird dann möglich, wenn die Belange von Natur und Landschaft textlich beschreibend sowie kartographisch aufbereitet sind und die vorhandenen Daten den Planungsträgern zur Verfügung gestellt werden.
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Förderprogramm | BFN

https://www.bfn.de/foerderprogramm-ngp

Seit 1979 wurden in Deutschland insgesamt 92 Naturschutzgroßprojekte mit einer Gesamtfläche von mehr als 7500 Quadratkilometern in die Förderung aufgenommen. Dabei wurden über 550 Millionen Euro Bundesmittel bereitgestellt. Die Förderrichtlinie „chance.natur“ (Naturschutzgroßprojekte) gibt Auskunft darüber, welche Kriterien ein Projekt erfüllen muss, um im Sinne des Programms „chance.natur“ förderfähig zu sein.
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Förderprogramm | BFN

https://www.bfn.de/foerderprogramm-nahp

Mit dem Nationalen Artenhilfsprogramm (nAHP) sollen Vorhaben gefördert werden, die dem dauerhaften Schutz von Arten und ihren Lebensräumen sowie der Verbesserung ihres Erhaltungszustandes dienen. Der Schwerpunkt des Förderprogramms liegt dabei auf dem Schutz von Arten, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind. Für die Finanzierung von Fördervorhaben im Rahmen des nAHP sind jährlich entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt des BMUKN vorgesehen.
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Bundeskonzept Grüne Infrastruktur – Flächen und Elemente mit bundesweiter Bedeutung für die grüne Infrastruktur | BFN

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/bundeskonzept-gruene-infrastruktur-flaechen-und-elemente-mit-bundesweiter

Die Karte stellt die Flächen und Elemente mit bundesweiter Bedeutung für die Grüne Infrastruktur dar. Es ist eine Zusammenstellung der betrachteten Bestandteile einer Grünen Infrastruktur, die auch in Kapitel B 3 des BKGI genannt werden.
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Hintergrund | BFN

https://www.bfn.de/hintergrund-nahp

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt seit Juli 2022 in § 45d die Verpflichtung des Bundes zur Aufstellung sogenannter „nationaler Artenhilfsprogramme“. Die Umsetzung ist Aufgabe des Bundesamts für Naturschutz.
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