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Unsere Aufgaben | BFN

https://www.bfn.de/aufgaben

Unsere Aufgaben sind im Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz (BfNG) festgelegt: Das BfN nimmt Aufgaben beim Vollzug des Naturschutzrechts, unter anderem im Meeres- und Artenschutz, wahr. Wir unterstützen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in allen Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie bei der internationalen Zusammenarbeit und beraten politische Entscheidungsträger*innen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreiben wir wissenschaftliche Forschung und begleiten verschiedene Förderprogramme.
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Bereich IV – Pommersche Bucht | BFN

https://www.bfn.de/bereich-iv-pommersche-bucht

Der Bereich IV umfasst eine Größe von 2.004 km² und entspricht dem Vogelschutzgebiet Pommersche Bucht. Hier kommen neben Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie auch weitere regelmäßig auftretende Zugvogelarten vor. Insbesondere entsprechend ihrer Verbreitungsschwerpunkte erfolgte die Abgrenzung des Vogelschutzgebiets. Der gesamte Bereich IV hat durch seine Funktion als Nahrungs-, Überwinterungs-, Mauser-, Durchzugs- und Rastgebiet für die vorkommenden Vogelarten einen besonders hohen ornithologischen Wert. Dabei zählt er zu den zehn wichtigsten Überwinterungsgebieten für Seevögel in der gesamten Ostsee. Der Bereich IV überschneidet sich mit den gemeldeten Natura 2000-Gebieten Oderbank (Bereich III) und Adlergrund (Bereich II) und beinhaltet somit auch Sandbänke und Riffe, die den Seevögeln als wichtiges Nahrungshabitat dienen. In der Nähe ihrer Nahrungsgebiete rasten und mausern die Seevögel an der Meeresoberfläche oftmals in hohen Konzentrationen. Doch auch Meeresgebiete zwischen diesen Konzentrationsbereichen wurden in das Vogelschutzgebiet eingeschlossen, damit die Seevögel auch geschützt sind, wenn sie in strengen Wintern vor den entstehenden Eisfeldern ausweichen müssen.
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Vogelmonitoring | BFN

https://www.bfn.de/vogelmonitoring

Das Vogelmonitoring stellt fortlaufend aktuelle Informationen zur Bestandsentwicklung von Brutvögeln und rastenden Wasservögeln bereit. Die Ergebnisse dienen der Fortschreibung von Indikatoren, den Berichten nach Vogelschutzrichtlinie und ermöglichen Analysen zum effektiven Schutz der Vogelwelt. Das Vogelmonitoring in Deutschland basiert auf ehrenamtlichen Erfassungen, Programmen der Länder und Seevogelzählungen des BfN in der ausschließlichen Wirtschaftszone. Die bundesweiten ehrenamtlichen Programme werden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) koordiniert und in Zusammenarbeit mit dem BfN sowie den Vogelschutzwarten der Länder ausgewertet. Auswertungen des bundesweiten Vogelmonitorings finden sich in der Reihe „Vögel in Deutschland“, in deutschsprachigen sowie internationalen Fachpublikationen.
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