Am 21. April 2021 haben sich der Europarat und das Europaparlament auf ein Europäisches Klimagesetz verständigt, welches die Klimaschutzziele, die bereits im European Green Deal festgehalten werden, im Europäischen Recht verankert (Europäische Kommission 2020). Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich bis 2050 klimaneutral zu werden und den Ausstoß der Treibhausgase bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 55% zu reduzieren. Das aktuelle Klimaschutzgesetz des Bundes geht sogar über die europäischen Ziele hinaus: 2030 sollen bereits 65% der Treibhausgasemissionen eingespart sein, 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. In Deutschland hat dies unmittelbare Konsequenzen für den Ausbau der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die bisher verfolgten Ausbauziele reichen nicht mehr aus und müssen deutlich angehoben sowie der Ausbau beschleunigt werden.
Brachflächen Häufig gefragt: EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur