Internationale Zusammenarbeit | BFN https://www.bfn.de/thema/internationale-zusammenarbeit
Natur kennt keine politischen Grenzen.
hier: Internationale Zusammenarbeit Internationale Zusammenarbeit Natur kennt
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Natur kennt keine politischen Grenzen.
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Der Schutz der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie Ac-cess and Benefit-Sharing bilden die drei Säulen der CBD (CBD 1992). Zudem wird die Bedeutung von Bildung anhand des Artikels 13 der CBD hervorgehoben: „Die Vertragspartei-en a) fördern und begünstigen das Bewußtsein für die Bedeutung der Erhaltung der biologischen Vielfalt und die dafür notwendigen Maßnahmen sowie die Verbreitung dieser Thematik durch die Medien und ihre Einbeziehung in Bildungsprogramme […]“ (CBD 1992, Art. 13a, S. 8). Daraus lässt sich ein deutlicher Auftrag, die Bildung zum Thema Erhaltung der Biodiversität zu stärken, ableiten.
Denn nur wer die Bedeutung von Biodiversi-tät kennt, kann diese auch schützen.
Nicht weniger als 55 Hektar Kalkmagerasen wurden im Projekt „Nachhaltige Renaturierung von Kalkmagerrasen in Zeiten des globalen Wandels“ in Hessen und Nordrhein-Westfalen wiederhergestellt. Thymian, Kreuzblümchen, Habichtskraut, Skabiose, Zittergras und Co. haben jetzt wieder Licht zum Wachsen. Zum Abschluss zogen die Projektverantwortlichen und das Bundesamt für Naturschutz heute in Hofgeismar gemeinsam Bilanz.
Die hohe Bedeutung des Gebietes für den Naturschutz kennt Prof.
Gebäudebrüter im ländlichen Raum sind durch Modernisierungsmaßnahmen häufig von Nistplatzverlust und Nahrungsmangel betroffen. Das Projekt zeigt am Beispiel der Rauchschwalbe, wie diese mit einfachen Maßnahmen geschützt werden können.
„Nur was man kennt, kann man schätzen und schützen“ besagt ein wichtiger Leitspruch
Während der Sporophyt die Pflanze ist, die man als typische, grüne Farnpflanze (er-)kennt
Erfahren Sie alles über das große Mausohr in unserem informativen Steckbrief ► Lebensraum, Schutzstatus, Gefährdung.
Das Große Mausohr kennt neben dem Wochenstubenquartier häufig noch ein Ausweichquartier
Die rasante technische Entwicklung in der Gentechnik stellt deren rechtliche Regulierung vor Herausforderungen und wirft Rechtsfragen auf. Mit dem Urteil „Conféderation paysanne u.a.“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Juli 2018 C-528/16, (ECLI:EU:C:2018:583) wurde zwischenzeitlich geklärt, dass auch neue, erst nach Verabschiedung der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (Freisetzungsrichtlinie) entwickelte Mutageneseverfahren vollumfänglich diesem Regelungsregime unterfallen. Das BfN lässt die im Zusammenhang mit der technischen Entwicklung aufkommen Rechtsfragen im Gentechnikrecht erforschen.
Das neuseeländische Recht kennt kein spezifisches Gentechnikgesetz – für GVO gilt