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Vogelmonitoring | BFN

https://www.bfn.de/vogelmonitoring

Das Vogelmonitoring stellt fortlaufend aktuelle Informationen zur Bestandsentwicklung von Brutvögeln und rastenden Wasservögeln bereit. Die Ergebnisse dienen der Fortschreibung von Indikatoren, den Berichten nach Vogelschutzrichtlinie und ermöglichen Analysen zum effektiven Schutz der Vogelwelt. Das Vogelmonitoring in Deutschland basiert auf ehrenamtlichen Erfassungen, Programmen der Länder und Seevogelzählungen des BfN in der ausschließlichen Wirtschaftszone. Die bundesweiten ehrenamtlichen Programme werden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) koordiniert und in Zusammenarbeit mit dem BfN sowie den Vogelschutzwarten der Länder ausgewertet. Auswertungen des bundesweiten Vogelmonitorings finden sich in der Reihe „Vögel in Deutschland“, in deutschsprachigen sowie internationalen Fachpublikationen.
Programme und Anwendungen Christoph Sudfeldt, Rainer Dröschmeister, Johannes Wahl

Windenergie auf See | BFN

https://www.bfn.de/windenergie-auf-see

Für eine umweltschonende Energieversorgung plant die Bundesregierung den naturverträglichen Ausbau der Nutzung von Offshore-Windenergie. Daher sind zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen der marinen Arten und Lebensräume sowie des Vogelzugs nach Ansicht des BfN geeignete Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen beim Bau von Offshore-Windparks durchzuführen. Das BfN als die für diesen Meeresbereich zuständige Naturschutzbehörde nimmt im Rahmen der Zulassungsverfahren für Offshore-Windparks in der AWZ Stellung.
Hierzu zählt unter anderem die Wahl geeigneter Standorte für die Windenergieanlagen

Experimentelle Freisetzung und Inverkehrbringung | BFN

https://www.bfn.de/experimentelle-freisetzung-und-inverkehrbringung

Im Bereich der Regulierung des Umganges mit GVO ist zu unterscheiden zwischen Arbeiten in geschlossenen Anlagen, die für die Arbeit des BfN im allgemeinen nicht von Relevanz sind und dem Umgang mit GVO außerhalb solcher Anlagen. Letztere unterteilen sich in zwei Bereiche. Zunächst dienen die sog. (experimentellen) Freisetzungen dazu, nach ersten Versuchen im Gewächshaus den entsprechenden GVO im Freilandversuch auf seine agronomischen Eigenschaften zu testen. Zum Teil wird hier auch Sicherheitsforschung betrieben, um im Inverkehrbringungsverfahren die Sicherheit des GVO nachweisen zu können. Ziel der (experimentellen) Freisetzung kann Grundlagenforschung, aber auch der Test der Marktreife des Konstruktes sein. Fallen die Freisetzungsergebnisse zufriedenstellend aus, so wird ein Antragsteller die Zulassung zur Inverkehrbringung beantragen. Diese Zulassung bedeutet die Marktzulassung des GVO zu genau bezeichneten Zwecken: der GVO kann im Rahmen der Zulassungsreichweite in den freien Warenverkehr eingebracht werden.
Antrag auf Zulassung des Inverkehrbringens bei einem beliebigen Mitgliedstaat seiner Wahl

Seevögel | BFN

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In das Schutzgebietsnetzwerk NATURA 2000 fließen auch Vogelschutzgebiete in Nord- und Ostsee ein, die nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen wurden. In den Anhängen dieser Richtlinie sind u. a. Seevogelarten aufgeführt, die eines besonderen Schutzes bedürfen.
Wasservögeln der deutschen Nord- und Ostsee Bettina Mendel, Nicole Sonntag, Johannes Wahl

Kooperation mit Nutzern beim Natura 2000-Management | BFN

https://www.bfn.de/kooperation-mit-nutzern-beim-natura-2000-management

Für den Schutz der biologischen Vielfalt in der Praxis ist es notwendig, ein geeignetes und effektives Management der Gebiete zu etablieren bzw. fortzusetzen. Der Erfolg der Maßnahmen zum Schutz von Arten und Lebensräumen hängt wesentlich von der Kooperation mit Flächeneigentümern und -nutzern ab.
Gebiete mit Lebensraumtypen und Arten, die mit ihren Ansprüchen wesentlich in der Wahl